Systemisches Coaching
Wir lernen uns im Erstgespräch kennen
In diesem Termin klären wir auch, ob ein Coaching in Bezug auf Ihr Anliegen hilfreich und nützlich sein kann und besprechen die Rahmenbedingungen.
Der wichtigste Punkt ist aber, dass wir einander ein wenig kennenlernen und beiderseits überprüfen können, ob eine vertrauliche Zusammenarbeit vorstellbar ist.
Wir arbeiten im Einzelgespräch an Ihrem Anliegen.
Zieldefinition
Zunächst klären wir Ihr Ziel und die dazugehörigen Erfolgsindikatoren für den heutigen Termin. Anschließend beschreiben Sie die aktuelle Situation.
Lösungsmöglichkeiten
Durch fokussierende und lösungsorientierte Fragen, mit Hilfe von Impulsen zur Reflexion und den Einsatz von passenden Tools unterstütze ich Sie dabei, eine veränderte Sichtweise auf Ihren Sachverhalt zu entwickeln und so neue Lösungsmöglichkeiten oder Handlungsoptionen zu entdecken.
Handlungsplan
Gemeinsam tragen wir das Ergebnis des Prozesses zusammen, bewerten die identifizierten Optionen und treffen konkrete Vereinbarungen bzw. halten einen schriftlichen Handlungsplan fest.
Bewertung
Abschließend bewerten Sie das Coaching-Gespräch in Bezug auf Ihr anfangs formuliertes Ziel und Ihre persönliche Zufriedenheit.
Ich schaue mit Ihnen über den Tellerrand
In meiner Arbeit schaue ich nicht nur auf Sie als Einzelperson, sondern beziehe Ihr soziales Umfeld (soziales System) ein. Das heißt, wir werfen auch einen Blick auf die Menschen, mit denen Sie interagieren. Diese Erweiterung eröffnet oft neue Handlungsmöglichkeiten und Lösungsoptionen.
Das sind die Rahmenbedingungen in unserer Zusammenarbeit:
Zum Coaching-Gespräch treffen wir uns in der Regel in meinen Räumlichkeiten in Bad Homburg. Nach Absprache können die Sitzungen auch bei Ihnen im Büro stattfinden. Für einen Coaching-Termin sollten Sie zwei Stunden einplanen. Im Anschluss erhalten Sie die Dokumentation aus dem Gespräch und der Ergebnisse in elektronischer Form.
Selbstverständlich wahre ich jederzeit absolute Verschwiegenheit über die Inhalte der Coachings! Das gilt auch für den Fall einer Beauftragung durch Dritte.